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StarCom Systems LIZENZVEREINBARUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

WICHTIG - BITTE GENAU LESEN

Diese Lizenzvereinbarung und Haftungsbeschränkung stellt einen rechtlich

bindenden Vertrag ("Lizenzvereinbarung") zwischen Ihnen

(als natürlicher Person oder als einer Organisation) und der Firma StarCom Systems hinsichtlich

des oben aufgeführten Softwareproduktes ("Software"), inklusive sonstiger Software,

Medien und einer schriftlichen oder online zur Verfügung gestellten begleitenden

Dokumentation dar.

 

WENN SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, VERVIELFÄLTIGEN ODER AUF

SONSTIGE WEISE NUTZEN, VERPFLICHTEN SIE SICH DAMIT,

ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIZENZVEREINBARUNG ZU BEACHTEN.

Wenn Sie der ursprüngliche Käufer der Software sind und nicht mit den

Geschäftsbedingungen einverstanden sein sollten, müssen Sie die unbenutzte

Software dort, wo Sie diese erworben haben, gegen vollständige Erstattung des

von Ihnen gezahlten Preises, zurückgeben.

 

Mit Annahme der Geschäftsbedingungen gewährt Ihnen StarCom Systems das Recht,

die Software zu den nachfolgenden Bestimmungen zu benutzen.

 

Diese Software gehört StarCom Systems oder seinen Lieferanten und genießt den Schutz

des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.

Daher müssen Sie diese Software wie jedes andere geschützte Material behandeln

(z.B. ein Buch). Sie sind jedoch berechtigt, eine Kopie der Software zur Sicherung

oder Archivierung herzustellen oder die Software auf eine einzelne Festplatte zu übertragen,

vorausgesetzt, Sie behalten das Original nur zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken.

 

Sie dürfen die Software und Dokumentation dauerhaft übertragen,

sofern Sie keine Kopien der Software zurückbehalten und der Empfänger

sich mit den in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen,

insbesondere den Nutzungsbeschränkungen und Geheimhaltungspflichten

einverstanden erklärt. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist,

dürfen Sie die Software, das Medium oder die Dokumentation nicht an Dritte übertragen,

vermieten, leasen, kopieren, modifizieren, übersetzen, untervermieten oder elektronisch

übertragen oder empfangen. Sie erkennen an, dass die Software in Quelltext-Form ein

vertrauliches Geschäftsgeheimnis von StarCom Systems und/oder seinen Händlern darstellt,

und stimmen daher zu, die Software nicht zu modifizieren oder zu versuchen,

die Software zu disassemblieren, zu de-compilieren oder zurückzuentwickeln.

Hiervon ausgenommen ist jedoch Ihr Recht zur Dekompilierung der Software,

soweit diese unerlässlich ist, um erforderliche Informationen zur Herstellung der

Interoperabilität mit anderer Software zu erhalten, und StarCom Systems Ihrer Anfrage nach

Übermittlung der erforderlichen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen

Frist nachkommt.

 

Wenn Sie eine Upgrade-Version der Software erworben haben,

so bildet diese mit der zu aktualisierenden StarCom Systems -Software ein einziges Produkt.

Sie dürfen die Upgrade-Version der Software nur in Übereinstimmung mit dieser

Lizenzvereinbarung benutzen und übertragen.

 

Diese Software unterliegt den Exportbeschränkungen und ist nur für die Benutzung

in dem Land gedacht, in welches StarCom Systems es verkauft hat

(oder in die EG, wenn es dorthin verkauft wurde).

 

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

StarCom Systems gewährleistet Ihnen als ursprünglicher Käufer für einen Zeitraum von

sechs (6) Monaten ab Ablieferung, dass die Software zum Zeitpunkt der Lieferung

gemäß den Angaben in der dazugehörigen Begleitdokumentation funktioniert und

dass das Software-Medium frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

Lediglich unerhebliche Abweichungen von der maßgeblichen Dokumentation gelten

nicht als Fehler.

 

Sollte die Software oder das Träger-Medium innerhalb der oben genannten

Gewährleistungsfrist einen Fehler aufweisen, so ist die Software bzw. das

Träger-Medium StarCom Systems mit einer Kopie des Kaufbelegs vorzulegen.

Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt und dieser nicht auf unsachgemäßer Bedienung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel

oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen von Ihnen oder Dritter oder

anderen Ursachen außerhalb der Software beruht, so wird StarCom Systems Ihnen alle

mit dem Transport der Software verbundenen Kosten erstatten.

SENDEN SIE DAS PRODUKT AUF KEINEN FALL EIN, BEVOR SIE SICH MIT

DEM VERTRIEB SERVICE VON StarCom Systems IN VERBINDUNG GESETZT HABEN.

 

Im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtungen ist StarCom Systems zunächst berechtigt,

den Fehler durch Überlassung einer neuen Programmversion der fehlerhaften

Software oder auf andere Weise zu beseitigen bzw. die fehlerhafte Software

oder den fehlerhaften Programmträger insgesamt oder teilweise zu ersetzen.

Führen Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen

Frist zum Erfolg, so können Sie nach eigener Wahl die Rückgängigmachung dieser

Lizenzvereinbarung oder Herabsetzung der für die fehlerhafte Software vereinbarten

Vergütung verlangen.

 

Sofern es sich bei Ihnen um einen Kaufmann im Rechtssinne handelt,

haben Sie die gelieferte Software umgehend nach Ablieferung zu untersuchen und

erkennbare Mängel schriftlich gegenüber StarCom Systems zu rügen. Anderenfalls gilt die

Software als genehmigt mit der Folge, dass Sie Ihre Gewährleistungsrechte verlieren.

Die Pflicht zur umgehenden schriftlichen Rüge gilt entsprechend für verdeckte Mängel,

sobald diese erkennbar werden.

 

Nicht unter die Gewährleistung fallen Fehler, die ihren Ursprung nicht in der Software haben, sondern auf unsachgemäßer Bedienung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel

oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen von Ihnen oder Dritter beruhen.

 

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

StarCom Systems haftet für Schäden, die von StarCom Systems oder von ihren Erfüllungsgehilfen

grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Darüber hinaus haftet StarCom Systems

auch für solche Schäden, die StarCom Systems oder ihre Erfüllungsgehilfen in Erfüllung

einer wesentlichen Vertragspflicht fahrlässig verursacht haben.

 

Diese Haftungsbeschränkung gilt für jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund,

insbesondere auch für eine Haftung aufgrund der Verletzung vorvertraglicher

oder neben vertraglicher Pflichten. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Haftung

nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften,

soweit die Zusicherung dazu bestimmt war, Sie als Kunden gerade vor dem eingetretenen

Schaden zu schützen.

 

Im Falle einer Haftung wegen einer weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den

typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Eine eventuelle Garantiehaftung nach § 538 Abs.1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.

 

Sie sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze Ihrer

Daten und anderer Software zu treffen, insbesondere Sicherungskopien in solchen

zeitlichen Abständen anzufertigen, wie sie in Ihrem Tätigkeitsbereich bei Beachtung

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns üblich sind. Als Minimum gilt insofern die

Anfertigung einer Sicherungskopie in maschinenlesbarer Form pro Tag. Für den Verlust

von Daten ("CAD-ZEICHNUNGEN"), der bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar

gewesen wäre, haftet StarCom Systems nicht.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von Ihnen und

einem Vertreter von StarCom Systems unterzeichnet sein. Soweit Teile dieser Erläuterung

unwirksam oder undurchsetzbar sind oder werden, wird die Wirksamkeit und

Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hiervon nicht

berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen

Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen

Zweck dieser Lizenzvereinbarung so nah wie möglich kommt. Diese Vereinbarung

unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen

UN-Kaufrechts.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser

Vereinbarung ergeben, ist - soweit Sie Kaufmann im Rechtssinne sind - der Sitz von

StarCom Systems. StarCom Systems kann Sie jedoch auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten

Gerichtsstand verklagen.