StarCom Systems LIZENZVEREINBARUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
WICHTIG - BITTE GENAU LESEN
Diese Lizenzvereinbarung und Haftungsbeschränkung stellt einen rechtlich
bindenden Vertrag ("Lizenzvereinbarung") zwischen Ihnen
(als natürlicher Person oder als einer Organisation) und der Firma StarCom Systems hinsichtlich
des oben aufgeführten Softwareproduktes ("Software"), inklusive sonstiger Software,
Medien und einer schriftlichen oder online zur Verfügung gestellten begleitenden
Dokumentation dar.
WENN SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, VERVIELFÄLTIGEN ODER AUF
SONSTIGE WEISE NUTZEN, VERPFLICHTEN SIE SICH DAMIT,
ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIZENZVEREINBARUNG ZU BEACHTEN.
Wenn Sie der ursprüngliche Käufer der Software sind und nicht mit den
Geschäftsbedingungen einverstanden sein sollten, müssen Sie die unbenutzte
Software dort, wo Sie diese erworben haben, gegen vollständige Erstattung des
von Ihnen gezahlten Preises, zurückgeben.
Mit Annahme der Geschäftsbedingungen gewährt Ihnen StarCom Systems das Recht,
die Software zu den nachfolgenden Bestimmungen zu benutzen.
Diese Software gehört StarCom Systems oder seinen Lieferanten und genießt den Schutz
des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.
Daher müssen Sie diese Software wie jedes andere geschützte Material behandeln
(z.B. ein Buch). Sie sind jedoch berechtigt, eine Kopie der Software zur Sicherung
oder Archivierung herzustellen oder die Software auf eine einzelne Festplatte zu übertragen,
vorausgesetzt, Sie behalten das Original nur zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken.
Sie dürfen die Software und Dokumentation dauerhaft übertragen,
sofern Sie keine Kopien der Software zurückbehalten und der Empfänger
sich mit den in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen,
insbesondere den Nutzungsbeschränkungen und Geheimhaltungspflichten
einverstanden erklärt. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist,
dürfen Sie die Software, das Medium oder die Dokumentation nicht an Dritte übertragen,
vermieten, leasen, kopieren, modifizieren, übersetzen, untervermieten oder elektronisch
übertragen oder empfangen. Sie erkennen an, dass die Software in Quelltext-Form ein
vertrauliches Geschäftsgeheimnis von StarCom Systems und/oder seinen Händlern darstellt,
und stimmen daher zu, die Software nicht zu modifizieren oder zu versuchen,
die Software zu disassemblieren, zu de-compilieren oder zurückzuentwickeln.
Hiervon ausgenommen ist jedoch Ihr Recht zur Dekompilierung der Software,
soweit diese unerlässlich ist, um erforderliche Informationen zur Herstellung der
Interoperabilität mit anderer Software zu erhalten, und StarCom Systems Ihrer Anfrage nach
Übermittlung der erforderlichen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen
Frist nachkommt.
Wenn Sie eine Upgrade-Version der Software erworben haben,
so bildet diese mit der zu aktualisierenden StarCom Systems -Software ein einziges Produkt.
Sie dürfen die Upgrade-Version der Software nur in Übereinstimmung mit dieser
Lizenzvereinbarung benutzen und übertragen.
Diese Software unterliegt den Exportbeschränkungen und ist nur für die Benutzung
in dem Land gedacht, in welches StarCom Systems es verkauft hat
(oder in die EG, wenn es dorthin verkauft wurde).
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
StarCom Systems gewährleistet Ihnen als ursprünglicher Käufer für einen Zeitraum von
sechs (6) Monaten ab Ablieferung, dass die Software zum Zeitpunkt der Lieferung
gemäß den Angaben in der dazugehörigen Begleitdokumentation funktioniert und
dass das Software-Medium frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
Lediglich unerhebliche Abweichungen von der maßgeblichen Dokumentation gelten
nicht als Fehler.
Sollte die Software oder das Träger-Medium innerhalb der oben genannten
Gewährleistungsfrist einen Fehler aufweisen, so ist die Software bzw. das
Träger-Medium StarCom Systems mit einer Kopie des Kaufbelegs vorzulegen.
Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt und dieser nicht auf unsachgemäßer Bedienung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen von Ihnen oder Dritter oder
anderen Ursachen außerhalb der Software beruht, so wird StarCom Systems Ihnen alle
mit dem Transport der Software verbundenen Kosten erstatten.
SENDEN SIE DAS PRODUKT AUF KEINEN FALL EIN, BEVOR SIE SICH MIT
DEM VERTRIEB SERVICE VON StarCom Systems IN VERBINDUNG GESETZT HABEN.
Im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtungen ist StarCom Systems zunächst berechtigt,
den Fehler durch Überlassung einer neuen Programmversion der fehlerhaften
Software oder auf andere Weise zu beseitigen bzw. die fehlerhafte Software
oder den fehlerhaften Programmträger insgesamt oder teilweise zu ersetzen.
Führen Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen
Frist zum Erfolg, so können Sie nach eigener Wahl die Rückgängigmachung dieser
Lizenzvereinbarung oder Herabsetzung der für die fehlerhafte Software vereinbarten
Vergütung verlangen.
Sofern es sich bei Ihnen um einen Kaufmann im Rechtssinne handelt,
haben Sie die gelieferte Software umgehend nach Ablieferung zu untersuchen und
erkennbare Mängel schriftlich gegenüber StarCom Systems zu rügen. Anderenfalls gilt die
Software als genehmigt mit der Folge, dass Sie Ihre Gewährleistungsrechte verlieren.
Die Pflicht zur umgehenden schriftlichen Rüge gilt entsprechend für verdeckte Mängel,
sobald diese erkennbar werden.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Fehler, die ihren Ursprung nicht in der Software haben, sondern auf unsachgemäßer Bedienung, der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
oder auf Änderungen oder sonstigen Handlungen von Ihnen oder Dritter beruhen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
StarCom Systems haftet für Schäden, die von StarCom Systems oder von ihren Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Darüber hinaus haftet StarCom Systems
auch für solche Schäden, die StarCom Systems oder ihre Erfüllungsgehilfen in Erfüllung
einer wesentlichen Vertragspflicht fahrlässig verursacht haben.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auch für eine Haftung aufgrund der Verletzung vorvertraglicher
oder neben vertraglicher Pflichten. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften,
soweit die Zusicherung dazu bestimmt war, Sie als Kunden gerade vor dem eingetretenen
Schaden zu schützen.
Im Falle einer Haftung wegen einer weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine eventuelle Garantiehaftung nach § 538 Abs.1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
Sie sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze Ihrer
Daten und anderer Software zu treffen, insbesondere Sicherungskopien in solchen
zeitlichen Abständen anzufertigen, wie sie in Ihrem Tätigkeitsbereich bei Beachtung
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns üblich sind. Als Minimum gilt insofern die
Anfertigung einer Sicherungskopie in maschinenlesbarer Form pro Tag. Für den Verlust
von Daten ("CAD-ZEICHNUNGEN"), der bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar
gewesen wäre, haftet StarCom Systems nicht.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von Ihnen und
einem Vertreter von StarCom Systems unterzeichnet sein. Soweit Teile dieser Erläuterung
unwirksam oder undurchsetzbar sind oder werden, wird die Wirksamkeit und
Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung hiervon nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen
Zweck dieser Lizenzvereinbarung so nah wie möglich kommt. Diese Vereinbarung
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen
UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ergeben, ist - soweit Sie Kaufmann im Rechtssinne sind - der Sitz von
StarCom Systems. StarCom Systems kann Sie jedoch auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten
Gerichtsstand verklagen.